Mitglied werden 

Mitgliedschaft bei der FBG

Wer kann Mitglied werden?

  • Private Waldbesitzer
  • Kommunen
  • Körperschaften
  • Personen oder Firmen als fördernde Mitglieder

Welche Vorteile hat die Mitgliedschaft?

Ein eingetragener Verein darf nur für seine Mitglieder tätig werden. Wir würden uns gerne auch für Sie einsetzen…

  • beim Holzeinschlag und der Holzverwertung
  • bei der individuellen Beratung für Ihren Betrieb
  • durch Vermittlung von Waldpflanzen, Zaunmaterial, Waldversicherungen, etc.
  • durch Schulungen, Lehrfahrten, Vorträge, etc.

Unser qualifiziertes Fachpersonal berät Sie kompetent und übernimmt die Planung, Organisation, Kontrolle und Abrechnung von forstlichen Projekten (auch kleine Einzelmaßnahmen) wie beispielsweise:

  • Auszeichnen von Beständen
  • Vermessung und Qualifizierung von Holz
  • Erstellung von Holzlisten
  • Holzverkaufsberatung und –abwicklung
  • Vermarktung von Wertholz (Submission)
  • Schadholzaufarbeitung

Im Rahmen von individuell auf den Einzel­betrieb abgestimmten „Waldpflege­verträgen“ übernehmen wir auch Betriebs­leitung und -ausführung für Ihren Waldbesitz.

Wir freuen uns, Sie bald als Mitglied bei der FBG Neustadt-Uffenheim e. V. begrüßen zu dürfen.

Füllen Sie bei Interesse den Mitglieds­antrag voll­ständig aus und schicken ihn bitte an die Geschäfts­stelle oder faxen ihn an die 09161 875060. Bei Fragen und weitere Informa­tionen zur Mitglied­schaft nutzen Sie bitte auch unser Kontaktformular oder fragen Sie in unserer Geschäfts­stelle nach.

Beitrag

Mitgliedsbeiträge FBG Neustadt‑Uffenheim e. V.:

Einmalige Aufnahme­gebühr10 €
Fördernde Mitglieder15 €
< 1 ha15 €
1 ha – 4,9 ha25 €
5 ha – 9,9 ha25 €
10 ha – 19,9 ha35 €
20 ha – 49,9 ha40 €
50 ha – 99,9 ha50 €
100 ha – 199,9 ha100 €
200 ha – 499,9 ha150 €
500 ha – 999,9 ha200 €
> 1.000 ha300 €
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